Lehrpersonen an Volksschulen im Kanton Schwyz können für eine individuelle Weiterbildung finanzielle Unterstützung beantragen. Hier finden Sie Informationen zu Kriterien und Kosten und können Ihr Gesuch einreichen.
Sind Sie in unserem Weiterbildungsangebot nicht fündig geworden? Als Lehrperson an einer Volksschule im Kanton Schwyz haben Sie die Möglichkeit, ein Finanzierungsgesuch für eine individuelle Weiterbildung an einer anderen Bildungsinstitution zu stellen. Damit können Sie von einer Kostenbeteiligung von maximal CHF 600.– pro Jahr bzw. maximal CHF 120.–pro Teilnehmendentag profitieren.
-
Kriterien
Damit eine individuelle Weiterbildung finanziell unterstützt wird, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Expliziter Bezug zum Berufsauftrag
- Ausgewiesene Qualifikation der Kursleitung (in der Regel sind das Dozierende von Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen)
- Zielorientierung und didaktisch-methodischer Aufbau
- Wissenschaftsbezug
Nicht anerkannt werden:- Kursinhalte, die bereits mit dem Kursprogramm der PH Schwyz abgedeckt werden
- Angebote ohne expliziten Zusammenhang mit der Umsetzung des Lehrplans
- Kurse, die primär der persönlichen Freizeitgestaltung oder einem Hobby dienen
- Angebote im Bereich der Pädagogik und Psychologie, die im Widerspruch zu anerkannten wissenschaftlichen Positionen stehen (z.B. Esoterik-Kurse)
- Kurse, die weniger als drei Stunden dauern
- Nachträglich eingereichte Gesuche
-
Vorgehen & Gesuch
- Die gesamte Administration und Organisation liegen in der Verantwortung der antragstellenden Person.
- Das Gesuch inklusive der Kursbeschreibung (Ziele, Inhalte, Arbeitsweise) ist bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn einzureichen. Nachträgliche Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
- Geprüft werden Gesuche von Schulleitungen und von Lehrpersonen, welche im Besitz einer Lehrberechtigung sind. Bei einem fachbezogenen Kurs muss die Lehrberechtigung für das Fach vorliegen und das Fach muss aktuell unterrichtet werden.
-
Abrechnung
Der zugesprochene Beitrag kann nach Kursabschluss, spätestens aber bis Ende November des Kursjahres, per E-Mail angefordert werden. Dem Formular «Kurskostenabrechnung» sind Kopien der Rechnung und der Teilnahmebestätigung beizulegen.