Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs
Sie möchten Lehrer:in werden, verfügen aber nicht über eine gymnasiale Matura oder Fachmatura Pädagogik? Mit dem Erweiterten Aufnahmeverfahren und dem Vorbereitungskurs stehen Ihnen die Türen zum Studium an unserer PH offen.
Über das Erweiterte Aufnahmeverfahren können Sie die Zulassung zu unseren Bachelorstudiengängen Kindergarten-Unterstufe oder Primarstufe erlangen. Das Verfahren umfasst folgende Schritte, die vor Studienbeginn abgeschlossen sein müssen:
- Anmeldung für das Erweiterte Aufnahmeverfahren (Anmeldung via Vorbereitungskurs)
- Beratungsgespräch zur Abklärung von Vorleistungen und zu den Massnahmen zur Ergänzung der Allgemeinbildung
- Besuch des Vorbereitungskurses (optional)
- Zulassungsprüfungen in verschiedenen Fachbereichen, mit denen Sie die verlangte Allgemeinbildung nachweisen
Mit einer sehr guten Vorbildung, hoher Selbstdisziplin und Motivation können Sie die Zulassungsprüfung auch ohne den Besuch des Vorbereitungskurses absolvieren.
Vorbereitungskurs
Im Kurs bereiten wir Sie in verschiedenen Fachbereichen auf die Zulassungsprüfungen vor. Je nach Vorbildung können Sie von bestimmten Fächern dispensiert werden.
Wir bieten zwei Kurse an:
- Der Jahreskurs dauert jeweils von August bis Juni und wird berufsbegleitend zu 50 Prozent absolviert. Die Unterrichtstage sind Montag, Freitag und Samstag.
- Der Vollzeit-Semesterkurs, jeweils von Januar bis Juni, eignet sich für Sie, wenn Sie eine gute Vorbildung haben und fähig sind, Inhalte schnell zu erarbeiten.
Für Absolvierende einer Fachmittelschule oder einer Handelsmittelschule ist der Vorbereitungskurs obligatorisch. Falls Sie sich nur für die Zulassungsprüfungen ohne Vorbereitungskurs anmelden möchten, ist der Anmeldeschluss der 31. Januar, die Prüfungen finden im Juni des gleichen Jahres statt.
Voraussetzungen
Die Zulassung zum Erweiterten Aufnahmeverfahren und dem Vorbereitungskurs setzt Folgendes voraus:
- einen anerkannten Fachmittelschulausweis (FMS/DMS) oder
- ein Diplom einer anerkannten Handelsmittelschule oder
- eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität oder
- einen Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit mindestens zweijähriger Berufstätigkeit
Im Beratungsgespräch werden anrechenbare Vorleistungen geklärt, weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien.