AHV, IV, EO, Haftpflicht und Unfallschutz: Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für Studierende.
Krankheit und Unfall
Schweizer Studierende sind mit dem obligatorischen Versicherungsschutz ihrer Krankenkasse bei Krankheit und Unfall in der Schweiz ausreichend versichert. Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz im Ausland, etwa während des Sprach- und Kulturaufenthaltes, des Assistenzpraktikums und bei Studienreisen. Ausländische Studierende (Incomings) müssen vor Studienbeginn ihren Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall abklären und regeln.
AHV, IV, EO
Schweizerische und ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) zahlen. Der Mindestbeitrag beträgt aktuell jährlich CHF 514.-. Ab dem 1. Januar nach dem 25. Geburtstag richten sich die Beiträge bei nichterwerbstätigen Studierenden an ihren sozialen Verhältnissen aus und nicht mehr am Mindestbeitrag (siehe Merkblatt). Bei Studierenden, die erwerbstätig sind, orientiert sich der Beitrag am Einkommen, für das AHV-Beiträge entrichtet werden müssen. Auskünfte erteilen die Ausgleichskassen.
Haftpflichtversicherung
Wir empfehlen Ihnen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen, sofern Sie nicht bereits über eine solche verfügen. Ausländische Studierende sollten die internationale Abdeckung prüfen.